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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen HANOSAN GmbH (1)Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Auftragsbestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2)Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn
der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. § 2 Angebot und Vertragsabschluss (1)Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
(2)Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über
den Inhalt eines schriftlichen Vertrages hinausgehen. § 3 Preise (1)Maßgebend sind die am Tag der Lieferung im Betrieb des Verkäufers allgemein festgesetzten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbar, ausschließlich
Verpackung, Porto und Fracht ab Versandort.
(3)Für die Berechnung ist das vom Verkäufer ermittelte Abgangsgewicht
zum Zeitpunkt der Verpackung maßgeblich. § 4 Lieferungen und Leistungen (1)Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (2)Wenn die Behinderungen länger als 3 Monate dauern, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. (3)Bei Käufen nach Typmuster gelten – wenn nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden – die Eigenschaften des Musters nicht als Zusicherung.. Das Muster gilt als Anschauungsobjekt, um den ungefähren Typ und Charakter der Ware zu zeigen. (4)Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. In diesen Fällen gilt jede Teillieferung als ein besonderes Geschäft.
(5)Bei Lieferung auf Abruf müssen die Abrufe innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss
erfolgen, wenn nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. § 5 Versand, Gefahrübergang und Versicherung (1)Der Verkäufer trifft die Wahl des Versandweges und der Versandart nach bestem Ermessen. (2)Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Verkäufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3)Die Ware wird für den Versand nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten
des Käufers versichert. § 6 Gewährleistung und Haftung (1)Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. (2)Die Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. (3)Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz.
(4)Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche und vor Weiterverarbeitung der Ware nach Eingang des
Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Ein Verstoß gegen die vorstehende
Verpflichtung schließt jedwede
(5)Schlägt die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen. Die Haftung des Verkäufers ist der Höhe nach auf
den Wert des Kaufpreises für die Lieferung beschränkt. (6)Die vorstehenden Absätze enthalten die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
(7)Bei Uneinigkeit zwischen Käufer und Verkäufer wird die IHK Hannover
veranlasst, einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen zu beauftragen,
in der bestehenden kontroversen Diskussion über die Gewährleistung bzw.
die Mängel nach entsprechender Überprüfung zu entscheiden. § 7 Eigentumsvorbehalt (1)Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %übersteigt. (2)Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist, die Veräußerung ist ausgeschlossen für den Fall, dass im Verhältnis zwischen dem Käufer und seinem Kunden ein Abtretungsverbot (§ 399 BGB)) besteht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherungen, unerlaubte Handlung)bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen Auskunft über die ihn übertragenen Forderungen und jeweiligen Schuldner zu erteilen. (3)Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.
(4)Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug
– ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern
oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware
durch den Käufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung
findet – kein Rücktritt vom Vertrag. § 8 Zahlung (1)Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. (2)Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. (3)Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer vorbehaltlos über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks oder Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst wird. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. (4)Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. (5)Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(6)Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden
oder unstreitig sind. § 9 Rücknahme von Waren
Ordnungsgemäß gelieferte Ware kann weder zurückgenommen noch umgetauscht
werden. Bei Rücksendungen ist der Verkäufer weder zur Aufbewahrung noch
zur Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet. § 10 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässiges Verhalten vorliegt. § 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Erfüllungsort (1)Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt – auch bei Auslandgeschäften – das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neustadt a. Rbge. (3)Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. (4)Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ist Garbsen.
Abweichende bzw. zusätzliche Bedingungen für die Direktbelieferung von
Apotheken und Pharmazeutischen Großhandlungen.
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